Das Jugendamt übernimmt als Institution einen Teil der gesellschaftlichen Verantwortung für das Aufwachsen junger Menschen.
Die Aufgaben des Jugendamtes sind im Wesentlichen im Achten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Im Vordergrund stehen dabei die Hilfeleistungen. Sie reichen von der Familienförderung über die Erziehung und Bildung in Kindertagesstätten, Jugendarbeit, Jugend- und Schulsozialarbeit, Jugendschutz, Beratung bis hin zu ambulanten und teilstationären Erziehungshilfeangeboten und zur Erziehungshilfe in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen.
erstellt von Ingo Lauer | Letzte Änderung: 29. Januar 2018
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