Beistandschaften

Im Rahmen einer Beistandschaft können Sie auch bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Unterstützung erhalten. Die Beistandschaft kann auf Wunsch auf die Feststellung der Vaterschaft oder nur auf die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beschränkt werden. Für die Beistandschaft durch das Jugendamt genügt ein schriftlicher Antrag (welchen Sie auf dem Jugendamt erhalten). Die Beistandschaft wird beendet, wenn Sie dies schriftlich verlangen. Ihre elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Eine werdende Mutter kann diese Beistandschaft auch schon vor der Geburt Ihres Kindes beantragen.

Für einen Beratungstermin vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Adresse

Schneewiesenstraße 25, Birkenfeld, Deutschland

Kontakt

Frau Kunz, Fr. Blügel

06782-15-217, -203

06782-15-55-217, -203

c.kunz@landkreis-birkenfeld.de; c.bluegel@landkreis-birkenfeld.de

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erstellt von Ingo Lauer | Letzte Änderung: 30. August 2023

 
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