Das Fachberatung Kindertagesstätten im Jugendamt der Kreisverwaltung ist insbesondere für Grundsatzfragen und die Bedarfsplanung der Kindertagesstätten zuständig. Das Kreisjugendamt nimmt die Aufsicht über die Kindertageseinrichtungen wahr. Dazu gehören insbesondere die Beratung der Träger und des pädagogischen Personals zur Errichtung, Ausstattung und Betrieb der Einrichtung sowie die Bewilligung und Zuweisung staatlicher Förderungen.
erstellt von wpswadmin | Letzte Änderung: 23. Januar 2019
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