Wirksamer Kinderschutz braucht eine verlässliche interdisziplinäre Zusammenarbeit. In diesem Sinne ist am 21. März 2008 das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt im Kern zwei Schwerpunkte: Den Aufbau lokaler Netzwerke zur Verbesserung des Kindesschutzes und die Förderung der Kindergesundheit durch ein zentrales Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen.
Die Jugendämter haben die Aufgabe, diese Netzwerke zu initiieren und zu steuern, ihnen obliegt die Federführung für den Aufbau und die Steuerung der Netzwerke, die mindestens einmal im Jahr tagen müssen. Ziele sind die Förderung des Kindeswohls durch die Gewährleistung notwendiger niedrigschwelliger Hilfsangebote, die Früherkennung von Risiken für das Kindeswohl verbunden mit der Sicherstellung von Hilfen, der Aufbau o.g. lokaler Netzwerke und die Förderung der Kindergesundheit, insbesondere im Bereich der Früherkennungsuntersuchungen. Weiter geht es um mehr Transparenz bei den unterschiedlichen Hilfeangeboten. Eltern sollen möglichst früh erreicht und umfassender durch die verstärkte Nutzung und Weiterentwicklung der vorhandenen Angebote unterstützt werden.
Adresse
Schneewiesenstraße 25, Birkenfeld, DeutschlandTräger
Kreisjugendamt BirkenfeldSchlagwörter
8a, Familienbildung, Frühe Hilfen, Jugendschutz, Kindergesundheit, Kindeswohl, Netzwerk, kinderschutzerstellt von Ingo Lauer | Letzte Änderung: 21. Januar 2019