Erziehungsberatungsstelle – Trennungs- und Scheidungsberatung VG Herrstein/Rhaunen

Beratungskonzept Eine Trennung bzw. Scheidung bedeutet für Eltern und ihre Kinder einen großen Einschnitt in ihr bisheriges Leben. Nichts ist mehr, wie es einmal war. Um zusätzliche Belastungen für die Kinder zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen möglichst erhalten bleiben kann. Trennen sich Paare, so bleiben Sie doch weiterhin gemeinsam Eltern. Dies stellt Eltern häufig vor große Probleme. Emotionale Verletzungen, Konflikte mit dem anderen Elternteil, finanzielle Sorgen kosten Kraft und lassen eine gute Kommunikation häufig nicht zu. Wir wollen Sie daher unterstützen, zum Wohle Ihrer Kinder miteinander im Gespräch zu bleiben bzw. wieder ins Gespräch zu kommen und klären, wie  die gemeinsame Elternverantwortung nach der Trennung weitergeführt werden kann. Das Hilfsangebot erfolgt auf unparteiischer und freiwilliger oder gerichtlich angeordneter Grundlage. Die Beratung versucht im Konfliktfall außergerichtliche Vereinbarungen, die im Interesse aller Beteiligten liegen zu erreichen. Rat und Hilfe z.B.  bei:

  • Wie schaffen wir es, gemeinsam Eltern zu bleiben, auch wenn wir als Paar nicht mehr miteinander leben können?
  • Wie gehen Kinder mit der Trennung um? Wie erklären wir unserem Kind die Situation?
  • Wie regeln wir zukünftig Erziehungsaufgaben im Bereich Kita, Schule, Freizeit?
  • Wie regeln wir die Wochenendbesuche, die Ferien und Feiertage?
  • Wo soll das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben?
  • Wie kann eine kindeswohlorientierte Beziehung in der Konfliktsituation zum anderen Elternteil gefördert werden?

Beratung im Kontext eines familiengerichtlichen Verfahrens Da die Erziehungsberatungsstelle die Aufgabe der Trennungs- und Scheidungsberatung in Delegation des Jugendamts nach § 50 SGB VIII übernimmt, wirkt die Erziehungsberatungsstelle dann mit, wenn ein Elternteil beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge oder des Umgangs stellt. Die Erziehungsberatungsstelle berichtet dann entweder schriftlich im Sinne einer Stellungnahme oder mündlich dem Gericht über den Eltern angebotene und gegebenenfalls erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder auch des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin. (§155 FamFG)    

Adresse

Schlossallee 2, Birkenfeld, Deutschland

Kontakt

Carina Heylmann (Montags bis Mittwochs 8:30 Uhr- 13:00 Uhr, Donnerstags 8:30 Uhr bis 16 Uhr)

06782/ 15-245

06782/ 1555245

c.heylmann@landkreis-birkenfeld.de

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erstellt von Susanne Krist | Letzte Änderung: 5. Dezember 2022

 
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