Kinderhilfsfonds Nationalparklandkreis Birkenfeld

Die Informationen in diesem Angebot richten sich in erster Linie an Fachkräfte.

Es gibt Situationen, in denen eine unbürokratische finanzielle Hilfe für Kinder und Jugendliche sehr sinnvoll ist.

Es können finanzielle Notlagen behoben werden, vor allem, wenn staatliche Leistungen nicht zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen. Denkbar sind Zuschussbeträge für die Anschaffung notwendiger Kleidung, fehlender Wohnungsausstattung für Kinder und Jugendliche oder sonstige zum täglichen Leben notwendiger Gebrauchs- oder Bedarfsgegenstände.

Ebenso können Zuschüsse zu Freizeitmaßnahmen, wie die Teilnahme an Klassenfahrten, Ferienfreizeiten oder sonstigen Workshops, Ausflügen und Aktionen geleistet werden, wenn diese zielgerichtet die persönliche Entwicklung des Kindes fördern.

Darüber hinaus können auch einzelne Projektideen gefördert werden, die gezielt auf den pädagogischen Bedarf der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sind.

Eine Spendenbescheinigung wird ausgestellt.

Wir verfolgen mit der Spende gemeinnützige Zwecke im oben genannten Sinne.

Ansprüche auf Leistungen auf gesetzlicher Grundlage (Sozialleistungsgesetze, andere Gesetze, Bildungs- und Teilhabepaket) haben Vorrang.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Mitteln ist eine schriftliche Bedarfs- und Sachverhaltsschilderung durch Sozialarbeiter, Lehrer oder andere betreuende Fachkräfte. Zur Beurteilung der Hilfebedürftigkeit können die Regelungen nach SGB II und SGB XII als Orientierung dienen.

Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich vor Durchführung einer Maßnahme zu stellen. Antragsberechtigt sind Betreuungspersonen in Schulen, Kindertagesstätten, Sozialdiensten, Sozialpädagogischen Familiendiensten, Wohlfahrtsverbänden usw.. Eltern oder sonstige Bezugspersonen sollen einen Eigenanteil erbringen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich an Betreuungsinstitutionen bzw. -personen. Als Verwendungsnachweis genügt die Erklärung des Betreuers bzw. der betreuenden Institution, dass die bewilligten Mittel bestimmungsgemäß verwendet werden.

Wenn Sie hier einen Bedarf haben oder spenden wollen, setzen Sie sich bitte mit Ingo Lauer – Tel. 06782-15-229 – in Verbindung.

Adresse

Schneewiesenstraße 25, Birkenfeld, Deutschland

Kontakt

Ingo Lauer

06782-15-229

06782-15-55-229

i.lauer@landkreis-birkenfeld.de

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erstellt von Ingo Lauer | Letzte Änderung: 15. November 2019

 
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