Kurzbeschreibung
Wer wir sind …
Die rechtlichen Entsprechungen der Leistungen und Angebote der Hilfen zur Erziehung bei Meilenstein GbR finden sich im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) wieder. Unsere Angebote und Leistungen beziehen sich im Kern auf folgende Rechtsgrundlagen:
Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff) – ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote und Leistungen, auch in kombinierter Form Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a) Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41)
Die konkrete Anwendung der benannten Leistungen und Hilfen, die damit verbundenen Ziele sowie die jeweilige Ausgestaltung sind im Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII) mit allen Beteiligten abzustimmen und zu vereinbaren.
Bei Bedarf werden auch andere Leistungen und Aufgaben des SGB VIII, wie z.B. Familienförderung (§§ 16 ff), Jugendsozialarbeit (§ 13), Inobhutnahme (§ 42) realisiert, sowie Leistungen und Aufgaben anderer Sozialgesetzbücher (SGB II, III, XII) in den Rahmen der Hilfen zur Erziehung integriert.
Bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Hilfeangebote stellen wir die UN- Kinderrechtskonventionen sowie die in Deutschland gesetzlich verankerten Grundrechte von Kindern, Jugendlichen und Familien in den Mittelpunkt und gewährleisten die im SGB VIII festgeschriebenen Kinderschutzbestimmungen.
Adresse
Hochstraße 46, Bad Kreuznach, DeutschlandKontakt
Joachim Schreiner (Standortleitung)0151 - 188 334 89
0671 - 483 272 61
Angebote
ambulante Dienste | Joachim Schreiner (Standortleitung) | 0151 - 188 334 89 | joachim.schreiner@meilenstein.email |
Wohngruppen | Stefan Johann | 0151 - 188 334 97 | stefan.johann@meilenstein.email |
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erstellt von Torsten Cittlau | Letzte Änderung: 31. Januar 2019