Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhaltes von minderjährigen Kindern, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt oder dies nicht kann.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/der-unterhaltsvorschuss/73764
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Träger
Kreisjugendamt Birkenfelderstellt von Ingo Lauer | Letzte Änderung: 30. August 2023