Der sozialpsychiatrische Dienst ist ein Fachdienst für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Er besteht aus einem multidisziplinaren Team von Ärzten/ Ärztinnen und Sozialarbeitern/ Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialpädagogen/ Sozialpädagoginnen
Ausgehend von der konkreten Situation der Hilfebedürftigen berät, begleitet und unterstützt der Sozialpsychiatrische Dienst individuell:
- Menschen mit einer psychischen Erkrankung wie Psychosen, Neurosen, Depressionen, Ess-Störungen, Ängsten, Persönlichkeitsstörungen und Suizidalität
- Menschen mit Suchtproblemen
- Menschen in akuten Konfliktsituationen oder Lebenskrisen
- Angehörige und Personen im sozialen Umfeld der betroffenen Person
Ziel der Beratung des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist es, kranken Menschen mit psychischen Problemen und deren Angehörigen Unterstützung anzubieten, ihnen in Konflikt– und Krisensituationen zur Seite zu stehen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.
Er ist somit erste Anlaufstelle zur Klärung der Situation und bietet ihnen gegebenenfalls Weitervermittlung in geeignete Hilfen wie z.B. zu anderen Einrichtungen und Behörden sowie zu Kliniken, niedergelassenen Ärzten, Psychotherapeuten, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen.
Im Gespräch erhalten Sie Informationen über in Frage kommende Hilfsangebote. Wir beraten und unterstützen Sie, je nach Situation, beim Ausfüllen von entsprechenden Anträgen, die in direktem Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung stehen sowie bei Fragen oder Problemen.
Das Beratungsangebot ist kostenlos und freiwillig. Die Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Sie finden bei uns im Büro statt oder können bei Bedarf auch in ihrer Wohnung geführt werden. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch oder per E-Mail.
Die gesetzliche Grundlage der Arbeit Sozialpsychiatrischer Dienste in Rheinland-Pfalz:
ist das Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG), das am 01.01.2021 in Kraft trat.
In § 5 werden die Kernaufgaben Sozialpsychiatrischer Dienste beschrieben und gleichzeitig das Subsidiaritätsprinzip der Hilfen betont:
„Die bei den Gesundheitsämtern eingerichteten und mit dem für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen Fachpersonal ausgestatteten Sozialpsychiatrischen Dienste bieten Hilfen und Unterstützung an, damit psychisch erkrankte Personen sowie Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Erkrankung vorliegen, rechtzeitig ärztlich oder psychotherapeutisch behandelt und psychosozial betreut werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Sozialpsychiatrischen Dienste insbesondere darauf hinzuwirken, dass die von niedergelassenen Leistungserbringern, Krankenhäusern, den Leistungserbringern der Eingliederungs- und Kinder- und Jugendhilfe, den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und allen sonstigen geeigneten öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Organisationen, Einrichtungen und Stellen angebotenen Hilfen vorrangig in Anspruch genommen werden. Die Sozialpsychiatrischen Dienste sollen auch darauf hinwirken, dass betroffene Personen etwaige Ansprüche nach dem Neunten und Elften Buch Sozialgesetzbuch geltend machen. Soweit und solange eine Inanspruchnahme der in Satz 2 genannten Hilfsangebote nicht möglich ist, soll der Sozialpsychiatrische Dienst die erforderliche ambulante ärztliche, psychotherapeutische und psychosoziale Beratung und Betreuung selbst durchführen.“
Adresse
Mainzer Straße 157, Idar-Oberstein-Oberstein, DeutschlandTräger
Kreisverwaltung BirkenfeldSchlagwörter
Kategorie
Beratung und Hilfeerstellt von Stefanie Becker | Letzte Änderung: 4. März 2025