Kindertagesbetreuung

Im Landkreis Birkenfeld finden sich viele attraktive Möglichkeiten der Kinderbetreuung.  Insgesamt stehen  im Landkreis 33  Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung. Grundsätzlich steht als erster Ansprechpartner für die Platzsuche und oftmals auch die Platzvergabe in Kindertageseinrichtungen der jeweilige Träger zur Verfügung.

Eine Information über Kindertagesstätten finden Sie HIER.

Aufsicht über Kindertageseinrichtungen

Das Kreisjugendamt nimmt die Aufsicht über die Kindertageseinrichtungen wahr. Dazu gehören insbesondere die Beratung der Träger und des pädagogischen Personals zur Errichtung, Ausstattung und Betrieb der Einrichtung sowie die Bewilligung und Zuweisung staatlicher Förderungen. Eine Information zur Fachberatung Kindertagesstätten finden Sie HIER.

Kontakt: Jürgen Wenig (Kontaktdaten: siehe unten)

Kindertagespflege  im Kreis Birkenfeld

Die Kindertagespflege ist eine besonders flexible und individuelle Kinderbetreuung und ermöglicht Eltern so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der Tagesmutter oder der Eltern statt. Überwiegend werden Kinder von 0-3 Jahren in der Kindertagespflege betreut, grundsätzlich kann die Kindertagespflege für Kinder von 0 bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.

Wie finde ich eine Betreuung für mein Kind?

Das Jugendamt berät sie über Betreuungsmöglichkeiten und unterstützt sie bei Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson. Der rechtzeitige Kontakt zum Jugendamt ist wichtig, damit eine passende Tagespflegeperson gefunden werden kann und eine ausreichende Eingewöhnungsphase stattfinden kann. Das Jugendamt entscheidet über die Geeignetheit der Tagespflegeperson und ist zuständig für die Erteilung der Pflegeerlaubnis.

Welche Voraussetzungen braucht eine Tagesmutter bzw. ein Tagesvater?

Tagespflegepersonen sollten

  • Erfahrungen und Freude am Umgang mit Kindern haben
  • Interesse an der Bildung und Förderung von Kindern haben
  • über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen
  • offen und tolerant sein im Umgang mit anderen Menschen
  • die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Jugendamt mitbringen
  • Bereitschaft zeigen zur Fort- und Weiterbildung
  • die Tätigkeit als Tagespflegeperson sollte für einen längeren Zeitraum angestrebt werden

Voraussetzung für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis durch das zuständige Jugendamt ist

  • die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme (160 Unterrichtsstunden nach dem bundeseinheitlichen Standards des DJI-Curriculums (Deutsches Jugendinstitut) und die
  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs sowie eine Eignungsfeststellung durch das zuständige Jugendamt.
  • Eine Tagespflegeperson darf maximal 5 Kinder gleichzeitig betreuen.

Zu beachten:

  • Die Tätigkeit als Tagesmutter ist in der Regel eine selbständige Tätigkeit.
  • Als angestellte Kinderbetreuerin besteht ein Arbeitsverhältnis zwischen Betreuungsperson und Eltern.

Wie werde ich Kindertagespflegeperson?

Wenn Sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen und Interesse an einer Tätigkeit als Tagespflegeperson haben setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Mitarbeiterin in Verbindung und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Zur Eignungsabklärung benötigt das Jugendamt diverse Unterlagen (z.B. polizeiliche Führungszeugnisse von allen im Haushalt lebenden Erwachsenen, Gesundheitszeugnisse von allen im Haushalt lebenden Erwachsenen, Lebenslauf usw.). Außerdem überprüft das Jugendamt im Rahmen von Hausbesuchen die Geeignetheit der Räumlichkeiten.

Ansprechpartnerin für alle Fragen der Kindertagespflege:

Frau Sandra Schindler-Lörsch (Dipl.-Sozialpädagogin), (Kontaktdaten: siehe unten)

Finanzielle Hilfen bei Festsetzung des Krippenbeitrages und bei  Kindertagespflege:

Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten eines Krippenplatzes bzw. für die Betreuung durch eine Tagespflegeperson nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ganz oder teilweise durch das Kreisjugendamt  übernommen werden. Eine generelle Einkommensgrenze kann hierfür leider nicht genannt werden, da in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der individuell gegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse (monatliches Einkommen einerseits und laufende monatliche Ausgaben / Belastungen andererseits) die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsberechnung vorzunehmen ist.

Kontakt: Dagmar Heisler (Kontaktdaten: siehe unten)

Adresse

Schneewiesenstraße 25, Birkenfeld, Deutschland

Kontakt

Jürgen Wenig, Sandra Schindler-Lörsch, Dagmar Heisler

06782-15-232, -234, -207

06782-15-55-232, -234, -207

j.wenig@landkreis-birkenfeld.de; schindler-loersch@landkreis-birkenfeld.de; d.heisler@landkreis-birkenfeld.de;

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erstellt von Ingo Lauer | Letzte Änderung: 15. November 2019

 
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