Kinder- und Jugendärztlicher Dienst – Schuluntersuchungen, Schulgutachten

Schuleingangsuntersuchungen:

Jedes Jahr ab August werden die Kinder, die im folgenden Jahr eingeschult (Pflichtkinder und Kannkinder)werden, vom Gesundheitsamt schulärztlich untersucht. Es handelt sich um eine Pflichtuntersuchung, bei der der jeweilige Entwicklungsstand des Kindes festgestellt wird.
Die Untersuchungen werden grundsätzlich in den Kindertagesstätten durchgeführt. Sie bieten eine Chance auf Hilfe für Familien und Kinder im Hinblick auf Frühe Hilfen und Kindesschutz.

Konsequenzen aus der Untersuchung:

  • Schriftl. Stellungnahme bzgl. Entwicklungsstand aller Kinder geht an die jew. Grundschule
  • Beratung der Eltern hinsichtlich Fördermöglichkeiten
  • Wiedervorstellungstermin bei Auffälligkeiten nach 6 Monaten
  • Anbindung an Kinderarzt / Facharzt (Überweisung)
  • Kooperation mit Kindertagesstätte und Jugendamt

Umschulungsuntersuchungen:

Kinder, die von einer Regelschule auf eine Förderschule wechseln sollen, werden im Gesundheitsamt schulärztlich untersucht.

 

Schulgutachten:

Es gibt viele weitere Formen, in denen das Gesundheitsamt Untersuchungen und Begutachtungen im Auftrag von Schulen durchführt (z.B. bei Fehlzeiten, chronische Erkrankungen, Teilnahme am Sportunterricht)

Adresse

Mainzer Straße 157-159, 55743 Idar-Oberstein, Deutschland

Kontakt

Frau Engel (sozialmed. Assistentin) / Frau Ratay (sozialmed. Assistentin) / Frau Thiel (Amtsärztin)

06781-20080

06781-25102

schuluntersuchungen@landkreis-birkenfeld.de

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erstellt von Verena Weber | Letzte Änderung: 14. November 2019

 
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