Infektionserkrankungen – Beratung, Meldepflicht, Ermittlung

Im Infektionsschutzgesetz (BGBl. 2000, S. 1045) sind die meldepflichtigen Krankheitserreger und Erkrankungen aufgeführt.

Aufgaben des Gesundheitsamtes:

  • Durchführung von Ermittlungen (Kontaktaufnahme zu Erkrankten, Angehörigen, Ärzten etc.) um z.B. die Infektionsquelle zu ermitteln.
  • Veranlassung von Kontrolluntersuchungen bei den Betroffenen und evtl. weiteren Personen
  • Beratung über Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bei diesen Erkrankungen

 

Meldepflicht:

Jeder Arzt, jedes Labor und die LeiterInnen von Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kitas, Wohnheime, Pflegeheime etc.) sind verpflichtet, meldepflichtige Krankheiten und Erreger namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.

In Gemeinschaftseinrichtungen müssen auch auftretende Krankheitsausbrüche wie Magen-Darm- oder Durchfallerkrankungen, Bindehautentzündungen, Fieber usw. (ab 2 Erkrankte mit gleichen Symptomen in der Einrichtung) an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.

Wir beraten Sie gern!

 

interne Zuständigkeit:

  • Läuse: Sonja Engel (06781-200820) und Petra Ratay(06781-200825)
  • Tuberkulose: Sonja Engel (06781-200820)
  • alle anderen Infektionskrankheiten: Yves Sprengel (06781-200824), Sebastian Mohr (06781-200823) und Claudia Maxmini (06781-200826)

Weitere Informationen zu meldepflichtigen Erkrankungen findet man unter:   www.rki.de

Adresse

Mainzer Straße 157-159, 55743 Idar-Oberstein

Kontakt

Sachgebiet Infektionsschutz

06781-20080

06781-25102

infektionsschutz@landkreis-birkenfeld.de

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erstellt von Verena Weber | Letzte Änderung: 14. November 2019

 
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