Das Kreisjugendamt nimmt die Aufsicht über die Kindertageseinrichtungen wahr. Dazu gehören insbesondere die Beratung der Träger und des pädagogischen Personals zur Errichtung, Ausstattung und Betrieb der Einrichtung sowie die Bewilligung und Zuweisung staatlicher Förderungen. Das Kreisjugendamt ist ebenso für die Kindergartenbedarfsplanung zuständig.
erstellt von Ingo Lauer | Letzte Änderung: 5. Juli 2019
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