Das Kreisjugendamt nimmt die Aufsicht über die Kindertageseinrichtungen wahr. Dazu gehören insbesondere die Beratung der Träger und des pädagogischen Personals zur Errichtung, Ausstattung und Betrieb der Einrichtung sowie die Bewilligung und Zuweisung staatlicher Förderungen. Das Kreisjugendamt ist ebenso für die Kindergartenbedarfsplanung zuständig.
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Schneewiesenstraße 25, Birkenfeld, DeutschlandTräger
Kreisverwaltung Birkenfelderstellt von Ingo Lauer | Letzte Änderung: 5. Juli 2019