Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten für junge Volljährige
Im Rahmen der Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten nach § 18 (4) SGB VIII für junge Volljährige, können diese bis zum 21. Lebensjahr Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Unterhaltsansprüche erhalten.
Eine gerichtliche Vertretung durch das Jugendamt ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Für eine Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
erstellt von Ingo Lauer | Letzte Änderung: 30. August 2023
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