Im Rahmen der Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten nach § 18 (4) SGB VIII für junge Volljährige, können diese bis zum 21. Lebensjahr Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Unterhaltsansprüche erhalten.
Eine gerichtliche Vertretung durch das Jugendamt ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Für eine Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
Adresse
Schneewiesenstraße 25, Birkenfeld, DeutschlandKontakt
Frau Kunz, Fr. Blügel06782-15-217, -203
06782-15-55-217, -203
c.kunz@landkreis-birkenfeld.de; c.bluegel@landkreis-birkenfeld.de
Träger
Kreisjugendamt BirkenfeldKategorie
Beratung und Hilfeerstellt von Ingo Lauer | Letzte Änderung: 30. August 2023