Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten für junge Volljährige

Im Rahmen der Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten nach § 18 (4) SGB VIII für junge Volljährige, können diese bis zum 21. Lebensjahr Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Unterhaltsansprüche erhalten.

Eine gerichtliche Vertretung durch das Jugendamt ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

Für eine Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Adresse

Schneewiesenstraße 25, Birkenfeld, Deutschland

Kontakt

Frau Kunz, Fr. Blügel

06782-15-217, -203

06782-15-55-217, -203

c.kunz@landkreis-birkenfeld.de; c.bluegel@landkreis-birkenfeld.de

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erstellt von Ingo Lauer | Letzte Änderung: 30. August 2023

 
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