Im Rahmen einer Beistandschaft können Sie auch bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Unterstützung erhalten. Die Beistandschaft kann auf Wunsch auf die Feststellung der Vaterschaft oder nur auf die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beschränkt werden. Für die Beistandschaft durch das Jugendamt genügt ein schriftlicher Antrag (welchen Sie auf dem Jugendamt erhalten). Die Beistandschaft wird beendet, wenn Sie dies schriftlich verlangen. Ihre elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Eine werdende Mutter kann diese Beistandschaft auch schon vor der Geburt Ihres Kindes beantragen.
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Adresse
Schneewiesenstraße 25, Birkenfeld, DeutschlandKontakt
Frau Kunz, Fr. Blügel06782-15-217, -203
06782-15-55-217, -203
c.kunz@landkreis-birkenfeld.de; c.bluegel@landkreis-birkenfeld.de
Träger
Kreisjugendamt BirkenfeldSchlagwörter
Eltern, Familie, Schwangerschaft, Unterhalt, beistandschaft, elterliche sorge, vaterschaftKategorie
Beratung und Hilfeerstellt von Ingo Lauer | Letzte Änderung: 30. August 2023