Unterschied zwischen „betreut“ und „begleitet“
Innerhalb unserer Institution wird zwischen betreuten und begleiteten Umgängen unterschieden.
Bei betreuten Umgängen bereiten wir gemeinsam mit den beteiligten Personen und Institutionen die Besuchskontakte vor, führen vorbereitende Gespräche mit den Elternteilen
und Kindern, begleiten die Kinder wenn nötig von einem Elternteil zum anderen und zurück, sind jedoch bei
den Besuchskontakten selbst nicht anwesend.
Bei begleiteten Umgängen sind wir auch während der Besuchszeit anwesend, so dass gegebenenfalls von unserer
Seite zum Schutz der Kinder eingegriffen werden kann. Die begleiteten Umgänge können je nach Ausgangslage
und notwendiger Intensität nochmals in „unterstützte Umgänge“, „begleitete Umgänge“ im engeren Sinne sowie
im Extremfall „beaufsichtigte Umgänge“ differenziert werden.
Beauftragung
Der Auftrag für betreute Umgänge wird über das Jugendamt oder im Rahmen eines gerichtlichen Beschlusses (dann meist als gerichtlich bestellter Umgangspfleger) erteilt.
Arbeitsweise
Zunächst vereinbaren wir mit den beteiligten Eltern (wo möglich gemeinsam), einen Termin, um die Rahmenbedingungen der Besuchskontakte zu klären. In der Regel sind 2-3 Termine zu Beginn hilfreich, da eine
möglichst konkrete Vereinbarung eine wesentliche Voraussetzung ist, um die Umgangskontakte für das Kind zuverlässig durchführen zu können.
Zur Durchführung der betreuten Besuchskontakte stehen uns unsere Räumlichkeiten in Nohfelden, in Birkenfeld und Merzig zur Verfügung. Die Termine finden i.d.R. in unseren Räumen statt. Bei besonderem Bedarf – Termine im familiären Umfeld – kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.
Neben den Informationen aus dem Infoblatt besprechen wir einige grundlegende Dinge, wobei Transparenz und
Kontinuität wichtige Basisvoraussetzungen sind, um die Zusammenarbeit konstruktiv zu gestalten. Wir koordinieren die Termine mit den Beteiligten und führen Elterngespräche (wo möglich gemeinsam), mit dem
Ziel, dass die Eltern die Umgangskontakte ihres Kindes möglichst selbständig und weitgehend konfl iktfrei durchführen können.
In der Termingestaltung sind wir weitgehend flexibel und nehmen auf berufliche Vorgaben – soweit dies möglich
ist – Rücksicht. Die Zeiten von Besuchskontakten richten sich vornehmlich jedoch nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Kindes.
Umfang und Dauer
Der Stundenumfang wird individuell mit dem Jugendamt vereinbart bzw. bewegt sich im üblichen Rahmen einer
Umgangspflegschaft, bei Beauftragung vom Gericht. Zeiten an Wochenenden sind möglich, müssen jedoch im
Rahmen der Stundenvereinbarung mit dem Auftraggeber (Gericht oder Jugendamt) gesondert vereinbart werden. Der Stundensatz richtet sich nach den Vorgaben der gerichtlichen Entgeldsätze bzw. der Leistungsvereinbarung mit dem Jugendamt.
Zielsetzung
In unserem fachlichen Selbstverständnis sollte das Ziel von begleiteten Umgängen immer sein, die Eltern langfristig zu einer eigenständigen Gestaltung der Besuchskontakte zu befähigen.
Auch bei vollständig begleiteten Umgängen wird dieses Ziel verfolgt, evtl. ist hierbei nach einer Phase der vollständigen Betreuung der Zwischenschritt von betreuten Umgängen sinnvoll und notwendig.
Insgesamt orientieren wir uns bei der Gestaltung der begleiteten Umgänge an den „Vorläufigen deutschen Standards zum begleiteten Umgang“ vom Staatsinstitut für Frühpädagogik in München.
Eine bindungsorientierte und systemische Sichtweise findet dabei durch unsere entsprechend geschulten Fachkräfte Anwendung.
Adresse
Trierer Straße 18, 66625, Nohfelden, Deutschlanderstellt von Sven Unkelbach | Letzte Änderung: 23. Januar 2019