Durchführung Kinderschutzgesetz (LKindSchuG)
Damit Kinder gesund aufwachsen und Krankheiten früh erkannt werden können, bieten alle gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherer kostenlos neun Früherkennungsuntersuchungen in den ersten sechs Lebensjahren und eine Jugendgesundheitsuntersuchung an. Die Untersuchungen sind ein wichtiger Teil der Gesundheitsvorsorge.
Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) regelt, dass alle in Rheinland-Pfalz lebenden Kinder ab dem 2. Lebensmonat zu den Früherkennungsuntersuchungen eingeladen werden. Diese Aufgabe hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz dem Zentrum für Kindervorsorge der Universitätsklinik Homburg übertragen.
Das Zentrum für Kindervorsorge Rheinland-Pfalz lädt die Kinder zu den Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 und zur Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ein.
Was geschieht, wenn das Kind nicht an einer Früherkennungsuntersuchung teilnimmt?
Das Gesetz sieht hierfür ein geregeltes Verfahren vor: Eltern, deren Kinder nicht an der anstehenden Früherkennungsuntersuchung teilnehmen, werden an die Untersuchung erinnert. Wenn beim Zentrum für Kindervorsorge daraufhin keine Untersuchungsbestätigung eingeht, wird das örtliche Gesundheitsamt mit den Eltern Kontakt aufnehmen. Falls Eltern das Angebot der Früherkennungsuntersuchungen dennoch nicht für ihr Kind nutzen wollen, kann im nächsten Schritt das zuständige Jugendamt über diese Entscheidung informiert werden, das den Eltern dann aufsuchende Hilfe anbietet und sich vergewissert, dass es dem Kind gut geht.
Das Gesundheitsamt bearbeitet die Meldungen nach § 8 LKindSchuG bei fehlender Untersuchungsbestätigung und hat dabei folgende Aufgaben:
- Administration und Verwaltung der Meldungen
- Kontaktaufnahme mit den Eltern – per Post, per Telefon
- Durchführen von Hausbesuchen
- Netzwerkarbeit und Koordination
weitere Infos finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz:
sowie auf der Internetseite des Zentrums für Kindervorsorge (ZfK) Homburg:
Adresse
Mainzer Straße 157-159, 55743 Idar-ObersteinSchlagwörter
Beratung, Kinder, Kindergesundheit, Kindeswohl, LKindSchuG, U Untersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen, kinderschutzKategorie
Beratung und Hilfeerstellt von Verena Weber | Letzte Änderung: 18. Januar 2019