Die Jugendgerichtshilfe berät als Teil des Jugendamts die jungen Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus.
erstellt von Sandra Hahn | Letzte Änderung: 8. April 2025
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