Familienberatung

  Familienberatung

           Hilfen zur Erziehung in enger Kooperation mit der öffentlichen Jugendhilfe

      

Im Rahmen  der Zusammenarbeit der Jugendämter (Kreis Birkenfeld und Stadt Idar-Oberstein) mit dem „Haus der Beratung“, Zu Beginn der Beratungsleistung stellt die Hilfe suchende Familie, einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung, beim  zuständigen Jugendamt. Familien, die auf Eigeninitiative im „Haus der Beratung“ die Familienberatung in Anspruch nehmen möchten, wird die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt empfohlen.  Das Angebot kann in den Räumlichkeiten sowohl in Birkenfeld, als auch in  Idar-Oberstein in Anspruch genommen werden.

 

       Zielgruppe (Aufnahme-/Ausschlusskriterien)

Das Angebot richtet sich an Familien, Teilfamilien und Pflege- und  Adoptivfamilien, die sich in der Erziehung des Kindes massiv überfordert

fühlen, Familien, die eine längere und kontinuierliche Beratung benötigen, Familien in Krisen- und Trennungssituationen, Nachbegleitung (Nachsorge)

nach einem Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie

 

       Methodisches Vorgehen

Es handelt sich um ein ambulantes Setting (Familiensetting). Es wird nach unterschiedlichen systemischen Ansätzen gearbeitet.

Voraussetzung einer Beratung ist eine gemeinsames Hilfeplangespräch zwischen Familie, Berater und Jugendamt, in dem die Zielsetzung und das genaue

Setting  festgesetzt werden. Es erfolgt spätestens nach einem halben Jahr ein erneutes  Hilfeplangespräch, zur Überprüfung der Zielsetzung oder

Zielerreichung. Die genaue Form ist systemabhängig.

 

     Ziele:

– Klärung individueller und familienbezogener Probleme

– Erarbeitung des Handlungsbedarfs, welche Hilfen notwendig und geeignet sind

– Aufbau der Motivation zur Inanspruchnahme indizierter sozialer

Unterstützungsleistungen

– Sicherung der Mitwirkung und Kooperationsbereitschaft der Eltern

– Förderung der Erziehungskompetenzen bei den Eltern

– Stärkung der Ressourcen in der Familie, damit nach Möglichkeit eine Fremdunterbringung des Kindes vermieden

werden kann

– Unterstützung bei der Autonomieentwicklung und Loslösung vom Elternhaus

– Abschätzung des Gefährdetenrisikos eines minderjährigen Kindes aus der Familie, mit komplexen Problemstellungen

und die Abklärung der Frage, ob ein ambulantes Beratungsangebot ausreicht

– Erarbeitung von Konfliktlösungsstrategien

– Verbesserung der Interaktion zwischen Familien und dem ASD

 

Adresse

Schlossallee 2, 55765 Birkenfeld

Kontakt

Clearingstelle

(0 67 82) 15-250

(067 82) 15-242

a.post@landkreis-birkfenfeld.de

Karte

erstellt von Anja Post | Letzte Änderung: 4. September 2019

 
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