Seit dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Welche Leistungen gibt es?
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler, kein gesonderter Antrag notwendig
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung / einen Hort besuchen; gesonderter Antrag notwendig
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler; gesonderter Antrag notwendig
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen; gesonderter Antrag notwendig
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (z.B. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Kultur und Geselligkeit); gesonderter Antrag notwendig
Stehen Kinder und Jugendliche im Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU), liegt die Zuständigkeit bei der Kreisverwaltung Birkenfeld.
Anmerkung für Geringverdiener
Ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspaketes nach dem SGBII kann auch bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.
Ergänzender Hinweis:
Schülerinnen und Schüler sind Personen, die
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Adresse
Hauptstraße 86, 55743, Idar-Oberstein, DeutschlandSchlagwörter
Bildung und Teilhabeerstellt von Timo Kreuscher | Letzte Änderung: 20. Januar 2023