Auch für Kinder mit chronischen bzw. schweren Erkrankungen oder Allergien, bei denen es zu lebensgefährlichen Krisen kommen kann, die den Einsatz der pädagogischen Fachkräfte erfordern, besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Dies gilt auch für die Medikamentenverabreichung. Sie ist i.d.R. keine ärztliche Aufgabe. Wegen den höheren Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte ist je nach Zahl und Art der Erkrankung eine besondere Schulung der Fachkräfte oder zusätzliches medizinisch geschultes Personal erforderlich. Für die Blutzucker-Messung sowie das Verabreichen von Notfallinjektionen kann das Personal der Einrichtung in die jeweilige Technik eingewiesen werden.
Gleiches gilt, wenn eine schwere chronische Erkrankung erst im Laufe der Betreuung in der Kindertageseinrichtung/Schule auftritt.
Es müssen genaue Absprachen zwischen Einrichtung, dem pädagogischen Personal, Eltern und den behandelnden Ärzten erfolgen und ein Versorgungsplan erstellt werden.
Das Gesundheitsamt
- berät die Kindertageseinrichtung und Schule, die das chronisch kranke Kind besucht
- schult das pädagogische Fachpersonal
- ist ein wichtiger Partner sowohl der Kindertageseinrichtung als auch der nachfolgenden Grundschule, insbesondere im Übergangsjahr zwischen Kindertageseinrichtung und Schule, wenn es gilt, dem chronisch kranken Kind den Weg in einen inklusiven Klassenverband zu ebnen und ihm die bestmögliche, ihm adäquate schulische Förderung trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen zuteil kommen zu lassen
Adresse
Mainzer Straße 157-159, 55743 Idar-ObersteinSchlagwörter
Allergien, Beratung, Kindertagesstätte, Medikamentenverabreichung, Schule, Schulung, chronisch krankes Kinderstellt von Verena Weber | Letzte Änderung: 18. Januar 2019