Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz – für Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten möchten

Belehrung für alle Personen, die regelmäßig gewerblich Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen) beschäftigt sind.

Die Belehrung muss vor Aufnahme einer erstmaligen Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen. Die Wiederholungsbelehrung (alle 2 Jahre) ist Aufgabe des Arbeitgebers.

Kosten:
30,00 € pro Person im Rahmen einer Sammelbelehrung
60,00 € per Person als Einzelbelehrung

Praktikanten, Schüler/innen, Auszubildende, FSJler, FÖJler sowie BuFDis sind gebührenfrei, wenn uns eine Bescheinigung des Praktikums-/Ausbildungsbetriebes oder Arbeitgebers vorliegt.

Termine:
Sammelbelehrungen finden in der Regel mittwochs, um 09.00 Uhr statt. Dauer: ca 1,5 Stunden

Teilnahme nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich! (Tel: 06781-200830)

Mitzubringen: Personalausweis

Einzelbelehrungen werden durchgeführt, wenn z.B. ein Dolmetscher zur Übersetzung hinzugezogen werden muss. Die Termine müssen individuell mit uns vereinbart werden.

 

 

Adresse

Mainzer Straße 157-159, 55743 Idar-Oberstein

Kontakt

Susanne Gettmann

06781-200830

06781-25102

s.gettmann@landkreis-birkenfeld.de

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erstellt von Verena Weber | Letzte Änderung: 18. Januar 2019

 
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